Ordner ohne Überblick
Papier liegt nach Filiale, Thema oder Jahr sortiert. Die Zuordnung zu einer einzelnen Person kostet bei Rückfragen Zeit.
Für die Kontrolle vorbereitet
Belehrungsbuch zeigt für jede Person im Betrieb, welche Belehrung, Hygieneschulung und Unterweisung vorliegt. Sie sehen Fristen, Unterschriften und fehlende Nachweise, bevor bei einer Kontrolle danach gefragt wird.

Was bei Kontrollen zählt
Prüfende Stellen interessieren sich nicht für einen vollen Ordner, sondern für den passenden Nachweis zur richtigen Person. Bei wechselndem Personal liegen Erstbelehrung, Folgebelehrung, Hygieneschulung und Unterweisung häufig an verschiedenen Orten.
Papier liegt nach Filiale, Thema oder Jahr sortiert. Die Zuordnung zu einer einzelnen Person kostet bei Rückfragen Zeit.
Saisonkräfte beginnen oft kurzfristig. Dann muss geklärt werden, ob die Erstbelehrung vorliegt und wann die Tätigkeit aufgenommen wurde.
Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kommt nur alle zwei Jahre vor. Ohne Wiedervorlage wird sie leicht übersehen.
Eine Schulung ist nicht allein dadurch dokumentiert, dass Unterlagen ausgeteilt wurden. Es muss nachvollziehbar sein, wer wann unterwiesen wurde.
So wird geprüft
Belehrungsbuch führt die Nachweise in einer Akte pro Person zusammen. Die verantwortliche Person sieht offene Punkte und dokumentiert regelmäßige Belehrungen direkt im Betrieb.
Legen Sie Mitarbeitende, Aushilfen und Saisonkräfte mit Einsatzort an. Hinterlegen Sie die vorhandene Bescheinigung der Erstbelehrung und den Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns.
Wählen Sie eine Vorlage für Folgebelehrung, Hygiene oder Arbeitsschutz. Die Person bestätigt die Unterweisung mit Unterschrift auf dem Tablet.
Die Personenübersicht zeigt anstehende und fehlende Nachweise. Für eine Kontrolle öffnen Sie die Akte der betreffenden Person.
Für den Betriebsalltag
Die Funktionen orientieren sich an den Unterlagen, die bei Personalwechsel, Unterweisung und Kontrolle tatsächlich gebraucht werden.
Jede Person erhält eine eigene Akte für Belehrungen, Schulungen, Unterweisungen und zugehörige Dokumente.
Sehen Sie, welche Folgebelehrungen anstehen und bei welchen Personen ein Nachweis geprüft werden sollte.
Dokumentieren Sie die Teilnahme an der Folgebelehrung direkt vor Ort mit einer Unterschrift auf dem Tablet.
Hinterlegen Sie die Bescheinigung des Gesundheitsamts bei der jeweiligen Person.
Ordnen Sie Hygieneschulungen dem Personal und dem jeweiligen Termin zu.
Halten Sie Unterweisungen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen nachvollziehbar fest.
Ordnen Sie Personen und Nachweise dem Einsatzort zu, etwa Filiale, Küche oder Cateringstandort.
Rufen Sie die vollständige Akte einer Person auf, wenn bei einer Kontrolle danach gefragt wird.
Aus Prüfersicht gedacht
Belehrungsbuch ersetzt nicht die Pflicht zur Belehrung. Es schafft eine nachvollziehbare Ordnung für die Dokumentation im laufenden Betrieb.
Öffnen Sie den Nachweis zur angefragten Person statt mehrere Ordner zu durchsuchen. Die Unterlagen bleiben bei der Person zusammen.
Neue Kräfte erhalten eine klare Checkliste der benötigten Unterlagen. Auch bei kurzfristigen Einsätzen bleibt sichtbar, was noch fehlt.
Anstehende Folgebelehrungen werden nicht erst bei einer Kontrolle bemerkt. Verantwortliche können Termine im Betriebsablauf einplanen.
Die Dokumentation macht sichtbar, welche Belehrung durchgeführt und bestätigt wurde. Das erleichtert die Übergabe zwischen Leitung, Filiale und Verwaltung.
Rechtliche Orientierung
Belehrungsbuch ordnet die Dokumentation rund um wiederkehrende Pflichten im Lebensmittelbetrieb. Die konkrete Umsetzung muss zum Betrieb, zur Tätigkeit und zu den zuständigen Stellen passen.
Wer gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamts. Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Bescheinigung nicht älter als drei Monate ist.
Grundlage: § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)Arbeitgeber oder beauftragte Personen müssen Beschäftigte nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.
Grundlage: § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht, unterwiesen oder geschult werden. Beschäftigte müssen außerdem während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden.
Grundlage: Anhang II Kapitel XII Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge von Belehrungsbuch. Zur Autorenseite
Belehrungsbuch befindet sich in der Pilotphase. Gesucht werden Erstanwender aus Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und Handel vor Ort, die den Ablauf mitgestalten möchten.
Einfach kalkulieren
Der Preis richtet sich nach der Zahl der verwalteten Personen. Die digitale Folgebelehrung mit Unterschrift auf dem Tablet ist in jedem Paket enthalten.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Monatlich kündbar während der Pilotphase.
Für Restaurants, Cafés und kleine Teams mit bis zu 25 Personen.
20 Europro Monat
Für Teams mit überschaubarer Personalplanung.
Für Bäckereifilialen, Caterer und Küchen mit bis zu 100 Personen.
45 Europro Monat
Für Betriebe mit häufigem Personalwechsel.
Für Betriebe mit mehr als 100 Personen oder besonderem Abstimmungsbedarf.
79 Europro Monat
Umfang und Einrichtung werden vorab besprochen.
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten für Betriebe, die Nachweise für Lebensmittelpersonal verlässlich ordnen wollen.
Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG erfolgt durch das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Stelle. Belehrungsbuch hilft dabei, die Bescheinigung anschließend bei der Person abzulegen und im Blick zu behalten.
Belehrungsbuch unterstützt die Dokumentation der Folgebelehrung und die Bestätigung auf einem Tablet. Ob der gewählte Ablauf im Einzelfall zu Ihrem Betrieb passt, sollte anhand der einschlägigen Vorgaben und gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde geklärt werden.
Nach § 43 Abs. 4 IfSG erfolgt die Belehrung nach Tätigkeitsaufnahme und danach im Weiteren alle zwei Jahre. Belehrungsbuch macht den Termin in der Personenübersicht sichtbar.
Je nach Tätigkeit gehören dazu etwa Nachweise zu Hygieneschulungen sowie Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Belehrungsbuch trennt die Nachweisarten, führt sie aber bei derselben Person zusammen.
Ja. Gerade bei kurzzeitigen Einsätzen hilft eine feste Personenakte, vorhandene Bescheinigungen und offene Punkte vor dem Einsatz zu prüfen. Saisonkräfte können wie andere Mitarbeitende einem Standort zugeordnet werden.
Belehrungsbuch ist auf die Dokumentation der Folgebelehrung, von Hygieneschulungen und Unterweisungen ausgerichtet. Im Gespräch zur Vorführung klären wir, welche Vorlagen für Ihren Betrieb benötigt werden.
Belehrungsbuch befindet sich in der Pilotphase. Erstanwender erhalten frühen Zugang und können Rückmeldung dazu geben, wie die Anwendung in Filiale, Küche oder Verwaltung eingesetzt werden soll.
Aus dem Magazin
Fachbeiträge zu Folgebelehrung, Hygieneschulung, Fristen und Dokumentation im Lebensmittelbetrieb.
Die Vorschrift regelt, wer vor bestimmten Tätigkeiten mit Lebensmitteln belehrt werden muss. Der Beitrag erklärt ihren Anwendungsbereich, die Bescheinigung und die Folgen für Betriebe mit wechselndem Personal.
Ein Fristenkalender verhindert, dass Wiederholungen erst kurz vor einer Kontrolle auffallen. Der Beitrag erklärt Berechnungsregeln für Erstbelehrung, Arbeitgeberbelehrung und Arbeitsschutzunterweisung.
Die Kosten entstehen nicht nur bei einer Bescheinigung, sondern auch in Arbeitszeit, Planung und Nachweissuche. Der Beitrag liefert ein Rechenschema mit tatsächlichen Kostenposten, die jeder Betrieb mit seinen eigenen Werten füllen kann.
Pilotphase
Ob Papierordner, Tabellen oder Unterlagen in mehreren Filialen: Wir schauen gemeinsam auf die Stellen, an denen Nachweise verloren gehen. Danach erhalten Sie eine Vorführung von Belehrungsbuch für Ihren Betrieb.
Teilen Sie uns mit, ob Sie eine Vorführung, ein Angebot oder eine konkrete Frage wünschen. Besonders hilfreich ist ein Hinweis darauf, wie viele Personen und Standorte Sie verwalten.