§ 43 IfSGBelehrungen dokumentieren
2 JahreFolgebelehrung im Blick
TabletUnterschrift vor Ort

Für die Kontrolle vorbereitet

Nachweise je Person vollständig und auffindbar

Belehrungsbuch zeigt für jede Person im Betrieb, welche Belehrung, Hygieneschulung und Unterweisung vorliegt. Sie sehen Fristen, Unterschriften und fehlende Nachweise, bevor bei einer Kontrolle danach gefragt wird.

  • Für Lebensmittelbetriebe
  • Digitale Unterschrift
  • Fristen im Blick
  • Pilotphase geöffnet
Küchenleitung und neue Mitarbeiterin prüfen Belehrungsnachweise auf einem Tablet

Was bei Kontrollen zählt

Die gesuchte Bescheinigung muss sofort vorliegen

Prüfende Stellen interessieren sich nicht für einen vollen Ordner, sondern für den passenden Nachweis zur richtigen Person. Bei wechselndem Personal liegen Erstbelehrung, Folgebelehrung, Hygieneschulung und Unterweisung häufig an verschiedenen Orten.

Ordner ohne Überblick

Papier liegt nach Filiale, Thema oder Jahr sortiert. Die Zuordnung zu einer einzelnen Person kostet bei Rückfragen Zeit.

Neue Kräfte fehlen

Saisonkräfte beginnen oft kurzfristig. Dann muss geklärt werden, ob die Erstbelehrung vorliegt und wann die Tätigkeit aufgenommen wurde.

Fristen geraten aus Sicht

Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz kommt nur alle zwei Jahre vor. Ohne Wiedervorlage wird sie leicht übersehen.

Unterschriften bleiben offen

Eine Schulung ist nicht allein dadurch dokumentiert, dass Unterlagen ausgeteilt wurden. Es muss nachvollziehbar sein, wer wann unterwiesen wurde.

So wird geprüft

Vom Eintritt bis zur nächsten Folgebelehrung

Belehrungsbuch führt die Nachweise in einer Akte pro Person zusammen. Die verantwortliche Person sieht offene Punkte und dokumentiert regelmäßige Belehrungen direkt im Betrieb.

1

Person anlegen

Legen Sie Mitarbeitende, Aushilfen und Saisonkräfte mit Einsatzort an. Hinterlegen Sie die vorhandene Bescheinigung der Erstbelehrung und den Zeitpunkt des Tätigkeitsbeginns.

2

Unterweisung dokumentieren

Wählen Sie eine Vorlage für Folgebelehrung, Hygiene oder Arbeitsschutz. Die Person bestätigt die Unterweisung mit Unterschrift auf dem Tablet.

3

Fristen nachhalten

Die Personenübersicht zeigt anstehende und fehlende Nachweise. Für eine Kontrolle öffnen Sie die Akte der betreffenden Person.

Für den Betriebsalltag

Werkzeuge für Nachweise im Lebensmittelbetrieb

Die Funktionen orientieren sich an den Unterlagen, die bei Personalwechsel, Unterweisung und Kontrolle tatsächlich gebraucht werden.

Personenakten

Jede Person erhält eine eigene Akte für Belehrungen, Schulungen, Unterweisungen und zugehörige Dokumente.

Fristenübersicht

Sehen Sie, welche Folgebelehrungen anstehen und bei welchen Personen ein Nachweis geprüft werden sollte.

Tablet Unterschrift

Dokumentieren Sie die Teilnahme an der Folgebelehrung direkt vor Ort mit einer Unterschrift auf dem Tablet.

Erstbelehrung ablegen

Hinterlegen Sie die Bescheinigung des Gesundheitsamts bei der jeweiligen Person.

Hygieneschulung planen

Ordnen Sie Hygieneschulungen dem Personal und dem jeweiligen Termin zu.

Arbeitsschutz erfassen

Halten Sie Unterweisungen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen nachvollziehbar fest.

Filialen zuordnen

Ordnen Sie Personen und Nachweise dem Einsatzort zu, etwa Filiale, Küche oder Cateringstandort.

Nachweise vorlegen

Rufen Sie die vollständige Akte einer Person auf, wenn bei einer Kontrolle danach gefragt wird.

Aus Prüfersicht gedacht

Die Frage nach dem Nachweis bleibt nicht offen

Belehrungsbuch ersetzt nicht die Pflicht zur Belehrung. Es schafft eine nachvollziehbare Ordnung für die Dokumentation im laufenden Betrieb.

Betriebsleiterin prüft Personalakten und Papierbescheinigungen im Restaurantbüro

Gezielt vorlegen

Öffnen Sie den Nachweis zur angefragten Person statt mehrere Ordner zu durchsuchen. Die Unterlagen bleiben bei der Person zusammen.

Personalwechsel abfedern

Neue Kräfte erhalten eine klare Checkliste der benötigten Unterlagen. Auch bei kurzfristigen Einsätzen bleibt sichtbar, was noch fehlt.

Termine vorbereiten

Anstehende Folgebelehrungen werden nicht erst bei einer Kontrolle bemerkt. Verantwortliche können Termine im Betriebsablauf einplanen.

Verantwortung klären

Die Dokumentation macht sichtbar, welche Belehrung durchgeführt und bestätigt wurde. Das erleichtert die Übergabe zwischen Leitung, Filiale und Verwaltung.

Rechtliche Orientierung

Pflichten, die sich nachvollziehen lassen

Belehrungsbuch ordnet die Dokumentation rund um wiederkehrende Pflichten im Lebensmittelbetrieb. Die konkrete Umsetzung muss zum Betrieb, zur Tätigkeit und zu den zuständigen Stellen passen.

Erstbelehrung vor Tätigkeitsbeginn

Wer gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, benötigt vor der ersten Tätigkeit eine Belehrung und Bescheinigung des Gesundheitsamts. Die Tätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn die Bescheinigung nicht älter als drei Monate ist.

Grundlage: § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Folgebelehrung alle zwei Jahre

Arbeitgeber oder beauftragte Personen müssen Beschäftigte nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.

Grundlage: § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Hygiene und Arbeitsschutz unterweisen

Lebensmittelunternehmer müssen sicherstellen, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht, unterwiesen oder geschult werden. Beschäftigte müssen außerdem während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden.

Grundlage: Anhang II Kapitel XII Verordnung (EG) Nr. 852/2004; § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Porträtfoto von Julien Jimenez, Autor der Fachbeiträge von Belehrungsbuch
Julien Jimenez

Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge von Belehrungsbuch. Zur Autorenseite

Belehrungsbuch befindet sich in der Pilotphase. Gesucht werden Erstanwender aus Gastronomie, Lebensmittelhandwerk und Handel vor Ort, die den Ablauf mitgestalten möchten.

Einfach kalkulieren

Preise für kleine und wachsende Teams

Der Preis richtet sich nach der Zahl der verwalteten Personen. Die digitale Folgebelehrung mit Unterschrift auf dem Tablet ist in jedem Paket enthalten.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Monatlich kündbar während der Pilotphase.

Kleiner Betrieb

Für Restaurants, Cafés und kleine Teams mit bis zu 25 Personen.

20 Europro Monat

  • Bis zu 25 Personen
  • Personenakten für Nachweise
  • Fristenübersicht
  • Digitale Folgebelehrung
  • Unterschrift auf dem Tablet
Frühen Zugang anfragen

Für Teams mit überschaubarer Personalplanung.

Mehrere Standorte

Für Betriebe mit mehr als 100 Personen oder besonderem Abstimmungsbedarf.

79 Europro Monat

  • Mehr als 100 Personen
  • Mehrere Einsatzorte verwalten
  • Alle Funktionen aus Filialteam
  • Einrichtung gemeinsam abstimmen
  • Früher Zugang zur Pilotphase
Angebot anfragen

Umfang und Einrichtung werden vorab besprochen.

Häufige Fragen

Fragen zu Belehrungen und Belehrungsbuch

Hier finden Sie Antworten für Betriebe, die Nachweise für Lebensmittelpersonal verlässlich ordnen wollen.

Ersetzt Belehrungsbuch die Belehrung des Gesundheitsamts?

Nein. Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG erfolgt durch das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Stelle. Belehrungsbuch hilft dabei, die Bescheinigung anschließend bei der Person abzulegen und im Blick zu behalten.

Kann die Folgebelehrung nach § 43 IfSG digital erfolgen?

Belehrungsbuch unterstützt die Dokumentation der Folgebelehrung und die Bestätigung auf einem Tablet. Ob der gewählte Ablauf im Einzelfall zu Ihrem Betrieb passt, sollte anhand der einschlägigen Vorgaben und gegebenenfalls mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Wann ist eine Folgebelehrung erforderlich?

Nach § 43 Abs. 4 IfSG erfolgt die Belehrung nach Tätigkeitsaufnahme und danach im Weiteren alle zwei Jahre. Belehrungsbuch macht den Termin in der Personenübersicht sichtbar.

Was gehört neben der Belehrung nach § 43 IfSG in die Akte?

Je nach Tätigkeit gehören dazu etwa Nachweise zu Hygieneschulungen sowie Unterweisungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz. Belehrungsbuch trennt die Nachweisarten, führt sie aber bei derselben Person zusammen.

Eignet sich das für Saisonkräfte?

Ja. Gerade bei kurzzeitigen Einsätzen hilft eine feste Personenakte, vorhandene Bescheinigungen und offene Punkte vor dem Einsatz zu prüfen. Saisonkräfte können wie andere Mitarbeitende einem Standort zugeordnet werden.

Gibt es Vorlagen für Folgebelehrungen?

Belehrungsbuch ist auf die Dokumentation der Folgebelehrung, von Hygieneschulungen und Unterweisungen ausgerichtet. Im Gespräch zur Vorführung klären wir, welche Vorlagen für Ihren Betrieb benötigt werden.

Ist Belehrungsbuch schon regulär verfügbar?

Belehrungsbuch befindet sich in der Pilotphase. Erstanwender erhalten frühen Zugang und können Rückmeldung dazu geben, wie die Anwendung in Filiale, Küche oder Verwaltung eingesetzt werden soll.

Aus dem Magazin

Nachweise richtig einordnen

Fachbeiträge zu Folgebelehrung, Hygieneschulung, Fristen und Dokumentation im Lebensmittelbetrieb.

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Pilotphase

Zeigen Sie uns Ihren bisherigen Ablauf

Ob Papierordner, Tabellen oder Unterlagen in mehreren Filialen: Wir schauen gemeinsam auf die Stellen, an denen Nachweise verloren gehen. Danach erhalten Sie eine Vorführung von Belehrungsbuch für Ihren Betrieb.

  • Wir klären Personenanzahl und Einsatzorte.
  • Wir besprechen Ihre vorhandenen Nachweise.
  • Sie erhalten Informationen zum frühen Zugang.

Vorführung oder frühen Zugang anfragen

Teilen Sie uns mit, ob Sie eine Vorführung, ein Angebot oder eine konkrete Frage wünschen. Besonders hilfreich ist ein Hinweis darauf, wie viele Personen und Standorte Sie verwalten.

Bitte nennen Sie keine Gesundheitsdaten oder Bescheinigungsnummern im Nachrichtenfeld.

Wir melden uns zur Anfrage zurück und verwenden Ihre Angaben nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens. Sie erreichen uns auch direkt unter jimenezjulien42@gmail.com.